Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Ausführung von Installationsarbeiten der Sanitär- und Heizungstechnik sowie verwandter Gewerke und der entsprechende Fachhandel. Weiterer Gegenstand ist die Verwaltung von Immobilien, Grundbesitz und Wohnungen sowie die Durchführung von Hausmeister- und sonstigen Dienstleistungstätigkeiten. Maklertätigkeit im Sinne des § 34 c der Gewerbeordnung erfolgt nicht.