Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb und die Beratung von Sozialeinrichtungen jeder Art, insbesondere
- Altenheime, Altenwohnheime oder Pflegeheime sowie Einrichtungen im Sinne eines betreuten Wohnens,
- Rehabilitationseinrichtungen,
- Mobile Pflegehilfen und Einrichtungen zur Kurzzeitpflege sowie psychiatrische Sondereinrichtungen
sowie die Durchführung von Managementleistungen jeder Art in derartigen Sozialeinrichtungen.