Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Erwerben, Halten, Verwalten und Veräußern von Vermögen, insbesondere von Beteiligungen an anderen Gesellschaften, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
Weiterer Gegenstand ist die Erbringung von Beratungs- und weiteren Dienstleistungen, die im Bereich Vermögens- und Beteiligungsverwaltung stehen.