Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung von Konzepten zur Vermögensbildung und die Beratung Dritter beim Erwerb von Vermögensanlagen sowie die Beteiligung an und die Übernahme der Geschäftsführung bei Gesellschaften mit gleichem oder ähnlichem Unternehmensgegenstand, insbesondere als persönlich haftende Gesellschafterin einer Kommanditgesellschaft, deren Tätigkeit sich auf den Vertrieb von Vermögensanlagen erstreckt.