Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Dienstleistungen im Bereich der digitalen Kommunikation insbesondere Entwicklung und Präsentation interaktiver Medien in Online
Beratung und Schulung, Präsentation und Layout, Hardware Vertrieb und Verwaltung und Aktualisierung bereits erstellter Applikationen und alle damit zusammenhängenden Geschäfte. Die Anlage und Verwaltung von eigenem und fremdem Vermögen, die Beratung in Vermögensangelegenheiten, soweit dies nicht zu den Vorbehaltsaufgaben anderer Berufsgruppen gehört
mit Ausnahme von Tätigkeiten, die gemäß § 34 c Gewerbeordnung oder nach anderen Vorschriften genehmigungspflichtig sind.