Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Unternehmens- und Designberatung sowie die Gestaltung, Realisierung und Betreuung sämtlicher analoger und digitaler Produkte, die ein unternehmerisches Erscheinungsbild erzeugen. Weiterer Gegenstand der Gesellschaft ist die Erstellung von Druckvorlagen aller Art
und aller damit in Verbindung stehenden Geschäfte.