Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung der Jugendhilfe. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
- Erziehung und Förderung von Kindern und Jugendlichen nach den Bestimmungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG), insbesondere im Rahmen teilstationärer und stationärer erzieherischer Hilfen;
- Betrieb und Unterhaltung der Erziehungswohngruppen Lichtenrade;
- Entwicklung und Durchführung individueller und spezieller erzieherischer Hilfen im Einzelfall;
- Einbeziehung der Eltern und Elternteile in den Erziehungsprozess durch Information und Beratung (Elternarbeit);
- Förderung der Weiterentwicklung der Jugendhilfe.
Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.