Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- Erwerb und Veräußerung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, gewerblichen Räumen und Wohnräumen,
- Vermittlung von Finanzierungsgeschäften und Versicherungen,
- Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben im eigenen Namen für eigene und fremde Rechnung sowie die Durchführung durch Subunternehmer und die Vermittlung von Finanzierungsgeschäften für derartige Tätigkeiten,
- Baubetreuung im fremden Namen und für fremde Rechnung,
- Vermittlung von Immobilien,
- Übernahme von Hausverwaltungen, Koordination von Projektentwicklungen und -durchführung,
- Vertrieb und Errichtung von schlüsselfertigen Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie die Errichtung durch Subunternehmer,
- Vertrieb von Bausystemen und Bauelementen sowie die Modernisierung und Instandsetzung von Mehrfamilienhäusern in ihrer Gesamtheit.