Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
An- und Verkauf von Immobilien und immobiliengleichen Rechten; Verwaltung von Vermögen unter Ausschluss von Tätigkeiten nach § 34 c GewO sowie im eigenen Namen und auf eigene Rechnung nicht für Dritte; Dienstleistungen an und um Immobilien u.a. das Facility-Management unter Ausschluss von § 34 a GewO sowie unter Ausschluss von handwerklichen Tätigkeiten.