Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die gewerbliche Betätigung im Baugewerbe einschließlich Engineering, Beratung und Ausführung, insbesondere im Brunnen- und Spezialtiefbau, die Durchführung von Studien,
Planungen und Bauüberwachungen aller Art, die Tätigkeit des begutachtenden und beratenden
Ingenieurs und die Ausführung sonstiger Ingenieurleistungen sowie das Erbringen von mit
dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängenden Dienstleistungen, Handelsgeschäfte aller Art und Ingenieurleistungen.