Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Der Betrieb von Einfuhr-, Ausfuhr-, Transit- und Großhandelsgeschäften jeder Art, die Beteiligung an anderen Handelsunternehmen sowie die Vermittlung von Versicherungen jeder Art. Insbesondere ist Gegenstand des Unternehmens der Großhandel mit Getreide und Futtermitteln.