Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
a)
Die Beratung von Unternehmen in bezug auf Marketing,
Werbung, Markenentwicklung und -positionierung inklusive Konzeption, Gestaltung und Produktion von Werbung für sämtliche Medien sowie alle
weiteren Tätigkeiten einer Werbeagentur, Rechts- und Steuerberatung wird ausgeschlossen;
b)
Beratung hinsichtlich PR-Maßnahmen sowie deren Umsetzung;
c)
der Erwerb gleichartiger oder ähnlicher Unternehmen, die Beteiligung an solchen, deren Vertretung und Geschäftsführung..