Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
a)Planung und Duchführung von Bauvorhaben im eigenen Namen und für eigene Rechnung als Generalübernehmer sowie die Erbringung von Projektentwicklungs- und Planungsleistungen aller Art (inkl.Bauleitung) für Bauvorhaben, b) die technische und kaufmännische Standort- und Gebäudeverwaltung (Facility Management) unter Ausschluss von Tätigkeiten des § 34 c GewO.