Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Förderung der Wohlfahrtspflege und der Behindertenhilfe. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung der Wiedereingliederung von psychisch und/oder behinderten Menschen, geistig Behinderten sowie anderer der sozialen Eingliederung bedürftiger Personen mit dem Ziel der größstmöglichen Normalisierung ihrer Lebensverhältnisse. Dies erfolgt auch durch Anregung, Förderung und Verwirklichung von Maßnahmen und Einrichtungen, die der Wiedereingliederung und Hilfe für diesen Personenkreis dienen, z.B. durch Betreute Wohnformen und Wohnungslosenhilfe.