Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Er vertritt die Gesellschaft gemeinschaftlich mit einem Geschäftsführer.
Gegenstand
Die Förderung der beruflichen Bildung, insbesondere der Weiterbildung, im Aufgabenbereich der Industrie- und Handelskammern. Diesem Zwecke dient die Gesellschaft vornehmlich durch: a. Durchführung und Vergabe wissenschaftlicher Forschung auf dem Gebiet der Weiterbildung und der Berufsbildung, b. Entwicklung von Weiterbildungslehrgängen, c. Förderung von Fortbildungsprüfungen nach BBiG durch Herausgabe von Aufgabenkatalogen und von Prüferhilfen bzw. -leitlinien, d. Entwicklung von Materialien zur Förderung der betrieblichen einschließlich der überbetrieblichen Ausbildung, der Ausbildungsberatung und der Abschlussprüfungen