Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
a) Der An- und Verkauf von Immobilien; b) die Verwaltung und Bewirtschaftung von eigenem und fremden Grundbesitz; c) der Erwerb und die Veräußerung von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Unternehmensbeteiligungen und die Verwaltung von Beteiligungen aller Art, vor allem im Bereich Industrie und Handel, im ln- und Ausland und das im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte sowie unter Ausschluss erlaubnispflichtiger Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz; d) die erlaubnisfreie Beratung auf dem Gebiet der Betreibung und Bewirtschaftung von Immobilien; e) die Erbringung von erlaubnisfreien Dienstleistungen auf dem Gebiet der Durchführung einer Due Diligence für Immobilien; f) die erlaubnisfreie Beratung von Unternehmen auf dem Gebiet der Betriebswirtschaft, der Aufbau- und Ablauforganisation, der Reorganisation, des Managements, sowie der Kommunikation und Information; g) der Vermittlung von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleicher Rechte, gewerbliche Räume und Wohnräume oder der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge (§ 34c Abs.1, Ziffer 1 GewO).