Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Gegenstand
Die Verwaltung des eigenen Vermögens und insbesondere das Halten von Beteiligungen an Unternehmen im medizinischen-pharmazeutischen Bereich, und zwar im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie die Übernahme von Consulting- und Entwicklungsaufgaben im medizinischen Bereich.