Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung von und die Beteiligung an anderen Unternehmen, insbesondere die Geschäftsführung, Verwaltung und Übernahme der persönlichen Haftung in solchen Unternehmen. Zum Gegenstand des Unternehmens zählt auch die Erbringung von unternehmensbezogenen Dienstleistungen einschließlich der Entwicklung und Realisierung von Instrumentarien für das
Unternehmensmanagement sowohl in den strategischen als auch in den operativen Bereichen und die Erbringung damit verbundener Managementleistungen.