Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Unternehmensberatung, insbesondere für den Vertrieb, die Verwaltung auf eigenen Namen und eigene Rechnung von Unternehmensbeteiligungen und eigener Investments. Weiterhin der Vertrieb von Waren und Dienstleistungen jeglicher Art sowie Vermittlungsgeschäfte jeglicher Art, die keiner besonderen Genehmigung bedürfen.