Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Immobilienentwicklung und die Verwaltung eigenen und fremden Grundbesitzes sowie die erlaubnisfreie Beratung in den Bereichen Management, Immobilien und Marketing. Tätigkeiten gemäß § 34c der Gewerbeordnung sind ausgeschlossen.