Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- Herstellung und Zubereitung von Speisen,
- Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Herstellung und Zubereitung von Speisen,
- Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung von Grundstücken und Gebäuden
a) Reinigung nach Hausfrauenart,
b) Hausmeisterdienste,
c) Verwaltung von Gebäuden unter Ausschluss von Tätigkeiten gem. § 34 c der Gewerbeordnung,
- Herstellung und Verkauf von Speisen und Getränken als Lieferservice (Partyservice),
- Dienstleistungen im Zusammenhang mit Veranstaltungen jeder Art.