Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erstellung von Bauten im Rahmen des Maurer-, Beton-/Stahlbeton- und Zimmererhandwerks sowie die Vergabe von Aufträgen im schlüsselfertigen Bauen an Fremdfirmen sowie die Planung von Bauten und die Vergabe von Aufträgen für Planungsleistungen soweit keine Erlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung erforderlich ist.
Gegenstand des Unternehmens ist ferner der Handel mit Baustoffen.