Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Förderung der Bildung und der Kultur.
Förderung der Bildung insbesondere durch Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen und Bildungsmaßnahmen zu Themen der politischen Bildung, der Öffentlichkeits- und Kulturarbeit, der Literatur, der Kunst einschließlich der audiovisuellen Kunst sowie der Geistes- und Sozialwissenschaften mit dem Ziel, die Öffentlichkeit über Themen aus den genannten Bereichen zu informieren und somit zur Allgemeinbildung beizutragen; Förderung von Publikationen aus den genannten Wissensgebieten, etwa durch Vergabe von Preisen, Verleihung von Stipendien oder durch Einrichtung eines Archivs, durch welches die Publikationen der Öffentlichkeit zugängig gemacht werden können, sofern diese Tätigkeiten nicht einer öffentlich-rechtlichen Genehmigung bedürfen.
Förderung der Kultur insbesondere durch Durchführung von Ausstellungen und Vorführungen zu Themen der audiovisuellen Kunst, insbesondere der Film-, Video- und DVD-Kunst, sofern diese Tätigkeiten nicht einer öffentlich-rechtlichen Genehmigung bedürfen.