Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist
- die gewerbliche Betätigung im Baugewerbe einschließlich Ingenieurleistungen, Beratung und Ausführung, Vermietungen insbesondere im Brunnen- und Spezialtiefbau,
- die Durchführung von Studien, Planungen, Bauüberwachungen aller Art, die Tätigkeit des begutachtenden und beratenden Ingenieurs und
- die Ausführung sonstiger Ingenieurleistungen sowie
- das Erbringen von mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängenden Dienstleistungen, Handelsgeschäften aller Art und Ingenieurleistungen.