Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Vermietung und Verwaltung von Grundstücken. Geschäfte, die nach § 34c Gewerbeordnung oder nach dem Kreditwesengesetz genehmigungspflichtig sind, sowie eine handwerksmäßige Betätigung gehören nicht zum Unternehmensgegenstand.
Die Beteiligung an und Geschäftsführung von Gesellschaften mit einem gleichen oder ähnlichen Geschäftszweck.