Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
der Betrieb von Unterhaltungsangeboten im Fernsehen, im Internet und in anderen elektronischen Medien und das Halten und Verwalten von Beteiligungen und Rechten an Plattformen im Internet und in anderen elektronischen Medien und an Unternehmen, die solche Plattformen betreiben, sowie die Erbringung von Servicedienstleistungen für den Betrieb von Digitalen Entertainment Angeboten