Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung und Vermarktung einzelner Sportler, Sport-Institutionen und/oder Vereinen, von Veranstaltungen, Eventveranstaltungen oder Messen, von Bild- und Audio- sowie Interviewrechten, von Internet- oder Handelsplattformen sowie weiterhin der Groß- und Einzelhandel mit Vermarktungs- und Sportrechten, von Waren aller Art, mit Übertragungs-, Bild- und Audio- sowie Interviewrechten. Das Veranstalten von Sportfesten und Turnieren, Messe- und Eventveranstaltungen sowie Straßenfesten und die Veranstaltung und Vermittlung von Reisen.