Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Verwaltung, Veräußerung und Zusammenführung von Unternehmen, Unternehmensteilen und Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie allgemeine Beratung von Unternehmen, insbesondere in den Bereichen Personalwesen, Finanzierung, Börseneinführung, strategische Partnerschaften, Strategie, Unternehmenskauf und -verkauf und die Verwaltung eigenen Vermögens. Die Dienstleistung erstreckt sich auf alle damit verbundenen Tätigkeiten, mit Ausnahme von Rechts- und Steuerberatung.