Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Der alleinige Geschäftsführer ist berechtigt, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten vorzunehmen (Befreiung vom Vertretungsverbot des § 181 BGB).
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Beratung von und die Beteiligung an studentischen bzw. hochschulnahen Unternehmensgründungen sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.