Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Herstellung und kommerzielle Verwertung von Ton- und Bildtonaufnahmen jeglicher Art, der Erwerb, die Verwertung und Veräußerung von Urheber- und Urheberneben-, Persönlichkeits- und Leistungsschutzrechten sowie die Veranstaltung von Aufführungen musikalischer und audio-visueller Werke. Im Zusammenhang mit der Durchführung des wie vorstehend bestimmten Zweckes ist auch der Handel mit Waren aller Art (Merchandising) Gegenstand des Unternehmens.