Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
1. Handel mit Waren aller Art sowie Beratung, vor allem im Baubereich, Bauüberwachung, Montage von Photo-Voltaik Anlagen inklusive Unterbau, Ausführung der Handwerks und handwerksähnlichen Gewerbe laut Eintragung in der Handwerks- und Gewerbekarte der Handwerkskammer Berlin.
2. Tätigkeiten nach § 34 c Gewerbeordnung werden nicht ausgeübt.