Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung von Haus- und Grundbesitz sowie das Mieten und Vermieten von Gebäuden und Gebäudeteilflächen und das Facility Management einschließlich zugehöriger Serviceleistungen. Ferner übernimmt die Gesellschaft Bewachungsdienstleistungen im Sinne des § 34a der Gewerbeordnung.