Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten
gemäß § 33 i.B.m. § 57 (3) StBerG.
Dazu gehören insbesondere die Beratung in Steuersachen, die Bearbeitung von Steuerangelegen-
heiten der Auftraggeber, die Hilfestellung bei der Erfüllung von Buchführungspflichten und der Erstellung von Steuerbilanzen sowie die treuhänderische Tätigkeit für die Auftraggeber.