Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Informationen über Fragen der Technik und der Energie auf eigene und auf fremde Rechnung zu sammeln und zu verbreiten, hiermit zusammenhängende Druckschriften zu verlegen, Kongresse und Tagungen durchzuführen und für Dritte allgemeine Beratungs- und
Organisatonsdienstleistungen im weitesten Sinne zu erbringen.