Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschliessen.
Gegenstand
Die Förderung von Kindern und Jugendlichen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung sowie die Vermeidung oder der Abbau der Benachteiligung von Kindern und Jugendlichen, die Beratung und Unterstützung von Eltern bei der Erziehung, die Unterstützung der Integration von Kindern und Jugendlichen unterschiedlicher ethnischer Herkunft, die Förderung der sprachlichen Vorbereitung der Kinder nicht deutscher Herkunft für die Grundschule, die Einrichtung und Unterhaltung von Kindertagesstätten und Jugendeinrichtungen und die Übernahme und Unterhaltung privatisierter staatlicher Kinder- und Jugendeinrichtungen.