Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel mit mineralischen Baustoffen und Abfällen jeglicher Art, das Abfall- und Entsorgungsmanagement sowie Erdbau- und Beladetätigkeiten für den Baustoff- und Abfallhandel, die Sanierung von Altanlagen und Altstandorten, bergbauliche Tätigkeiten im Rahmen von Hauptbetriebs- und Abschlussplänen nach dem Bundesberggesetz und der Erwerb von Lizenzen, Patenten und anderen Rechten sowie die Betätigung als Generalübernehmer für Leistungen des Erd- und Spezialtiefbaus bei der Herstellung von Baugruben.