Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Gegenstand des Unternehmens ist es, behinderten und benachteiligten Menschen (i.S. § 53 AO) in sozialen Notlagen unter Anwendung fachwissenschaftlicher Erkenntnisse zu helfen und sie zur Eingliederung in die Gesellschaft zu befähigen. Dazu bietet die Gesellschaft die Bereitstellung von Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten sowie die fachliche Begleitung und soziale bzw. sozialpädagogische Betreuung des betroffenen Personenkreises. In diesem Zusammenhang betreibt die Gesellschaft auch Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit. Sie verfolgt direkt die Förderung der Wohlfahrtspflege.