Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Gegenstand
Die Erbringung von Dienstleistungen für gastronomische Betriebe aller Art, Betriebskantinen, öffentliche Einrichtungen (Kindertagesstätten, Schulen, Krankenhäuser und sonstige soziale Einrichtungen) insbesondere Lieferung von Speisen und Getränken (Food und Beverage Service), Spül- und Reinigungsdienste nach Hausfrauenart. Ausgenommen sind genehmigungspflichtige Tätigkeiten.