Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung, Veranstaltung und Vermarktung von Austauschprogrammen sowie allen weiteren Unternehmungen zur Förderung kulturellen Verständnisses und Wissens sowie der Vermittlung von Fähigkeiten, um in einer globalisierten, voneinander abhängigen und kulturell vielfältigen Welt zu leben. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die dem Gesellschaftszweck mittelbar oder unmittelbar zu dienen geeignet sind, und sich an anderen
Unternehmen beteiligen.