Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
1. die Unternehmensberatung, unter Ausschluß genehmigungspflichtiger Tätigkeiten 2. das Praxismanagement 3. das Klinikmanagement 4. das Projektmanagement 5. die Projektentwicklung sowie 6. der Handel und Vertrieb von Medizinprodukten, Heil- und Hilfsmitteln, Medizintechnik, sofern dies keiner öffentlich-rechtlichen Erlaubnis bedarf.