Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Personenbeförderung mit Kfz nach PBefG (Linienverkehr, Anmietverkehr, Ausflugsfahrten & Ferienzielreisen), sowie die Vermittlung von Touristikdienstleistungen anderer Anbieter und der Snack- & Getränkeverkauf in Fahrzeugen. Der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von nationalen und internationalen, börsennotierten und nichtbörsennotierten Aktien, sonstigen Beteiligungen und Vermögenswerten, jeweils im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und im eigenen wirtschaftlichen Interesse.