Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Verwalten von Häusern und Grundstücken, die Vermittlung von Grundstückskaufverträgen sowie von Miet- und Pachtverträgen, Gebäudereinigung, Grünanlagenpflege, Hausmeisterservice, handwerkliche Arbeiten gemäß Anlage B zur Handwerksordnung, wie Fliesen-, Platten-, Mosaiklegen, Parkettlegen, Raumausstattung, Trockenbau.