Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb eines zahnmedizinischen Versorgungszentrums im Sinne § 95 SGB V in Berlin oder in anderen deutschen Regionen insbesondere zur Erbringung vertragszahnärztlicher, privatzahnärztlicher und sonstiger zahnärztlicher und heilberuflicher sowie nichtzahnärztlichen Leistungen einschließlich aller hiermit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Berufsrechtliche und vertragszahnarztrechtliche Vorgaben sind zwingend zu beachten. Der Unternehmensgegenstand umfasst weiter die Bildung von Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungserbringern und die Durchführung zahnärztlicher Versorgungsformen, wie die integrierte Versorgung, dies insbesondere im Bereich der Behandlung von Behinderten