Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gestaltung von Firmenlogos sowie die Überarbeitung von vorhandenen Markenzeichen zur Weiterverarbeitung in Computersystemen und deren Software, die Herstellung von Werbeanlagen und Beschriftungen im Außen- und Innenbereich sowie der Handel mit den dazugehörigen Gegenständen sowie der Betrieb gleichartiger oder ähnlicher Unternehmen, die Beteiligung an solchen, deren Vertretung und Geschäftsführung.