Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Der Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe. Zum Gegenstand des Unternehmens gehören
- das Betreiben von staatlich genehmigten und staatlich anerkannten Berufsbildungseinrichtungen,
- die Planung, Durchführung und Evaluierung von Bildungsmaßnahmen im Rahmen des Europäischen
Kinder- und Jugendaustausches zur Förderung des Annäherungsprozesses im gesamteuropäischen Maßstab,
- die Planung, Durchführung und Evaluierung von Fortbildungsmaßnahmen jeder Art,
- die Errichtung von Studienstätten.