Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Gegenstand
Die Buchung laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und die Fertigung von Lohnsteueranmeldungen für Dritte im Rahmen des § 6 Nr. 4 StBG. Hilfestellung bei Abrechnungen von Praxen gegenüber Patienten nebst Inkasso, soweit dies nicht auf Grund des Rechtsberatungsgesetzes Rechtsanwälten vorbehalten ist.