Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Übernahme und Ausführung von Verwaltungstätigkeiten öffentlich-rechtlicher
Versorgungswerke. Hierzu gehören insbesondere: die Verwaltung, Betreuung und Beratung der Mitglieder und Leistungsempfänger der Versorgungswerke; die technische und buchhalterische Verwaltung der Vermögen der Versorgungswerke; die Führung des Rechnungswesens der Versorgungswerke und die Unterhaltung eines angemessenen EDV-Systems zur Durchführung der vorgenannten Tätigkeiten.