Der Verwaltungsrat besteht aus einem oder mehreren Mitgliedern, jedoch stets in ungerader Zahl. Der Verwaltungsrat ist berechtigt, die Geschäftsführung oder einzelne Zweige derselben und die Vertretung der Gesellschaft an eine oder mehrere Personen, Mitglieder des Verwaltungsrates (Verwaltungsratsdeligierte) oder an Dritte, die nicht Aktionäre zu sein brauchen, zu übertragen. Der Verwaltungsrat bezeichnet diejenigen Personen, welche für die Gesellschaft rechtsverbindliche Unterschrift führen, und setzt die Art ihrer Zeichnung fest. Der Verwaltungsrat ernennt die Direktion und deren Vorsitzenden. Die Direktion besteht aus einem oder mehreren Direktoren.
Prokura in Gemeinschaft mit einem Mitglied des Verwaltungsrates, der Direktion oder eines weiteren Prokuristen erteilt mit der Beschränkung auf den Betrieb der Zweigniederlassung.
Prokura in Gemeinschaft mit einem Mitglied des Verwaltungsrates, der Direktion oder eines weiteren Prokuristen erteilt mit der Beschränkung auf den Betrieb der Zweigniederlassung.
Prokura in Gemeinschaft mit einem Mitglied des Verwaltungsrates, der Direktion oder eines weiteren Prokuristen erteilt mit der Beschränkung auf den Betrieb der Zweigniederlassung.
Prokura in Gemeinschaft mit einem Mitglied des Verwaltungsrates, der Direktion oder eines weiteren Prokuristen erteilt mit der Beschränkung auf den Betrieb der Zweigniederlassung.
Prokura gemeinsam mit einem Mitglied des Verwaltungsrates, der Direktion oder einem weiteren Prokuristen mit der Beschränkung auf den Betrieb der Zweigniederlassung
Prokura gemeinsam mit einem Mitglied des Verwaltungsrates, der Direktion oder einem weiteren Prokuristen mit der Beschränkung auf den Betrieb der Zweigniederlassung
Prokura gemeinsam mit einem Mitglied des Verwaltungsrates, der Direktion oder einem weiteren Prokuristen mit der Beschränkung auf den Betrieb der Zweigniederlassung
Prokura gemeinsam mit einem Mitglied des Verwaltungsrates, der Direktion oder einem weiteren Prokuristen mit der Beschränkung auf den Betrieb der Zweigniederlassung
Prokura gemeinsam mit einem Mitglied des Verwaltungsrates, der Direktion oder einem weiteren Prokuristen mit der Beschränkung auf den Betrieb der Zweigniederlassung Berlin
Gegenstand
Die Zweigniederlassung betätigt sich als Bindeglied zwischen Wirtschaftswissenschaft und Wirtschaftspraxis die Akquisition, Durchführung und Vermittlung von Beratungs-, Forschungs-, Untersuchungs- und Entwicklungsaufträgen öffentlicher Institutionen, privater Unternehmen und anderer Auftraggeber aus Privatwirtschaft und Verwaltung.