Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Sofern ein Gesellschafter gleichzeitig Geschäftsführer der Gesellschaft ist, darf dieser Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Fortführung des bisher als Einzelfirma geführten Verlagsunternehmens Morus-Verlag des Bischöflichen Stuhles von Berlin mit der besonderen Aufgabe, die publizistischen Belange des Bistums Berlin zu vertreten, in Sonderheit Herausgabe des Amtsblattes und Kirchenblattes für das Bistum Berlin, der Gebet- und Gesangbücher und der Bücher für den Religions-Unterricht, sowie sonstige verlegerische Aufgaben, die der Pflege Katholischer Weltanschauung dienen.
Die Gesellschaft kann sich an Unternehmungen mit ähnlichen Aufgaben beteiligen.