Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Das Software Engineering, insbesondere
1. Softwareentwicklung im Auftrag von Kunden und Entwicklung eigener Produkte
2. Beratungsleistungen im Umfeld der Softwareentwicklung wie
a) Analyse und Modellierung von Systemanforderungen und betriebswirtschaftlichen Abläufen
b) Projektmanagement und Consulting für den Softwareentwicklungsprozeß
c) Beratung für die Einrichtung und Inbetriebnahme von Software sowie Entwicklungsleistungen zu deren Anpassung
d) Beratung bezüglich EDV-Ausstattung.
3. Schulung, Ausbildung und Coaching für die Bereiche Softwareentwicklung und Anwendung
4. Vertrieb von Hard- und Software.